Grob-Planung Corona für die Abteilung 2.Weg im TVM

 

nach den Sommerferien 2021 - ab 17.9.2021

 

 

Corona ist ein neuer, bisher unbekannter Virus, für den es bisher kein Medikament zur Vorbeugung, Behandlung, Heilung, Eindämmung oder Verbreitung gibt. Nur eine 2-mailige Impfung ergibt den notwendigen Schutz in der Pandemie-Zeit. Die notwendigen Maßnahmen (AHA+2/3 G+L): Mundschutz, Abstand, Verhalten in der Öffentlichkeit usw. werden von den Virologen vorgegeben und von den zuständigen Politikern (Bund, Länder, Kommunen) in entsprechende Verhaltensmaßnahmen umgesetzt.

(= gilt für alle, ist wie Grundgesetz !)

 

-->  Infektionsgefahr für sich selbst oder an andere !!
--> für Nicht-Geimpfte ist die Teilnahme am Sport nicht erlaubt !!

 

      

     Weiterhin: die neuesten festgelegten Vorschriften sind einzuhalten, werden von mir dann verteilt bzw. auf der Homepage dargestellt – ergänzt oder geändert je nach aktueller Situation durch die Stadt, das Kultusministerium oder die Bundesregierung; angepaßt durch die Vereinsleitung

 

 

Grundregeln für alle ohne Ausnahme:

 

-          jeder muß eine vorgegebene Einverständniserklärung zur Teilnahme einmalig abgeben mit Unterschrift – einzeln (Ehepartner); gilt sowohl für Volleyball, Gymnastik und Events

 

 -  ohne Erklärung eines jeden Teilnehmers ist die Teilnahme nicht gestattet . (s.  Formular – Anlage bzw. Homepage 2. Weg oder TVM)

       

 -  Aufbewahrung beim Abteilungsleiter (gilt für den Gesamtverein)

 

-         die Teilnahme entscheidet der/die Teilnehmer*in selbst - in Abstimmung mit dem Hausarzt bei sonstigen körperlichen Einschränkungen!!

 

-         wenn jemand verhindert ist, sollte er sich beim Abteilungsleiter oder Stellvertreter rechtzeitig abmelden wegen der Durchführungsplanung und evtl. notwendiger Reservierungen (Durchführungsplanung; Gaststätte usw.)

 

 

-> Per  Anweisung des Übungsleiters ist zu beachten:

 

-         Wichtig: jeder muß von zuhause ein großes Bade-Handtuch zur Gymnastik mitbringen, damit wir die Matten und Stühle nicht desinfizieren müssen (wäre zu zeitaufwändig)

 

-          Nutzung der TV-Bodenmatten (Gymnastikmatten im fahrbaren Wagen) mit eigenem großen Bade-Handtuch abdecken; damit wird Desinfektion vorher und nachher nicht notwendig; --> würde zu Lasten der Stunde gehen

 

-         auch bei der Verwendung der Stühle aus dem Foyer ist die Auflage des Handtuches zu verwenden (wie Matten)

 

-

 

-         Zugang in die Halle bis zur Umkleide mit Mundschutz + Abstand + und ohne körperliche Begrüßung

 

-         Umkleiden /Duschen + Toilette in der Umkleide können genutzt werden – Abstand halten

 

-         eigentliches Training in der Halle ohne Mundschutz, aber mit Abstand 1,5 m

 

-         keine Partnerspiele (außer Volleyball); möglichst keine Geräte-Wechsel

 

-         Bewegung in der Halle nur mit Abstand (z.B. Aufwärmen)

 

-         Desinfektion von TVM-Geräten + -Utensilien ist nicht notwendig, da die Teile derzeitig nur vom 2. Weg freitags und von Sibylle Bretschneider mittwochs genutzt werden. Mögliche Keime/Viren dürften inzwischen nicht mehr vorhanden sein.

    

-   Es wäre von Vorteil, wenn sich jede(r) Teilnehmer*in im Laufe der Zeit, die wichtigsten Utensilien (Theraband, Gummiband, Igelball usw.)

 

-         Toiletten-Nutzung mit Händewaschen + Desinfektion + Abstand halten – u.U.  mit Mundschutz  (sep. Hallen-Toiletten, Umkleiden + Foyer)

 

-         Teilnehmer-Liste (Anwesenheit) wird von mir oder Ralf oder Beauftragtem geführt; damit entfällt der zusätzliche Eintrag in eine separate Anwesenheitsliste mit Anschrift, Telefon-Nr. und Unterschrift; sie dient der Nachvollziehung der möglichen Infektionsketten. Das gilt auch für Events der Abteilung wie z.B. Nachturnen.

     Es gilt die DS-GVO und die Corona-Vorschrift.

 

-        Desinfizieren – Mittel werden sowohl von der Stadt wie auch vom TVM oder der Abteilung gestellt; Seife + Papierhandtücher sind in den Toiletten vorhanden.

 

Man kann/muß in der Turnstunde mit der fremden Corona-Kontrolle rechnen: Beauftragte der Stadt, Vollzugsdienst oder Polizei

 

Datenschutz Grundverordnung - DS-GVO:

Zur Feststellung der Infektionsketten kann es sein, daß die Herausgabe der Anwesenheitslisten mit Anschrift + Telefon vom zuständigen Gesundheitsamt angefordert werden. Ansonsten untersteht die Aufbewahrung und Weitergabe der allgemein geltenden DS-GVO.

 

 

Bei der Teilnahme an Events (als Veranstaltung des 2. Weges) und Besuch von Gaststätten, Hotels, Besichtigungen, Führungen, Rundfahrten, Wanderungen, Ausflügen, Teilnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn) gelten die dort aufgestellten eigenen Corona-Regeln zusätzlich. Das gilt auch für Anwesenheits- oder Teilnahme-Regeln.

 

In Lokalen/Gaststätten muß deren eigener Teilnahmezettel ausgefüllt werden oder kann per Luca-App eingescannt werden (Ein- und Austritt), wenn vorhanden.

 

Nichtmitglieder (Abteilung 2. Weg und/oder TVM) sind bei der Teilnahme an Events auf die Einhaltung der Corona-Vorschriften zu verpflichten. Die Unterschrift unter die Einverständniserklärung ist ebenso bindend.

 

Übungsleiter:

 

Birgit Müller - Lehrerin 1. Klasse (eigene Corona-Regeln bis Infektionsgefahr aufgehoben)

Harry – nur bedingt mit Rollator möglich (bis andere wieder können)

 

 

 

Harry Walbersdorf (Abteilungsleiter + ÜL)

 

TV Mühlacker e.V. - Abt. 2. Weg – Senioren-Gymnastik

 

Mühlacker, den 22.9..2021